Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

Jochen Reininger
Freier Finanz- und Versicherungsmakler
Parkstraße 25
91413 Neustadt an der Aisch

Telefon: 09161 8820488
Telefax: 0322 21525146
E-Mail: jochen.reininger@blickwinkel-finanz.de
Webseite: www.finanzmakler-reininger.de

Zuständige Registrierungsbehörde

IHK für München und Oberbayern
Max-Joseph-Str. 2, 80333 München

Telefon: 089/5116-0
Webseite: www.vermitlerregister.info

Tätig als Versicherungsmakler mit Erlaubnispflicht nach § 34d Absatz 1 GewO
Registrierungsnummer: D-VSAQ-V372I-71

Tätig als Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnispflicht nach §34f Absatz 1 Satz 1 GewO
Registrierungsnummer: D-F-155-HINL-49

Tätig als Immobiliardarlehensvermittler mit Erlaubnisplficht nach §34i Absatz 1 Satz1 GewO
Registrierungsnummer: D-W-155-53FI-29

Tätig als Darlehensvermittler mit Erlaubnispflicht nach §34c Absatz 1 Satz 1 GewO

Die Eintragungen kann man bei der folgenden Registerstelle überprüft werden: (§34d und §34f und §34i)

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin

Telefon: 0180 6005850 (20 Cent/Anruf aus dem deutschen Festnetz, höchstens 60 Cent/Anruf aus Mobilfunknetzen)
Internetseite: www.vermittlerregister.info

Schlichtungsstellen

Für eventuelle Streitigkeiten zwischen Kunden und Versicherungsvermittlern gibt es unabhängige Schlichtungsstellen, die unter folgenden Kontaktdaten erreicht werden können:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
10006 Berlin

Telefon: +49 30 20 60 58 – 0
Telefax: +49 30 20 60 58 – 58
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Webseite: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 060222
10052 Berlin

Telefon: 01802 – 55 04 44 (6 Cent/Anruf aus dem deutschen Festnetz, höchstens 42 Cent/Min aus Mobilfunknetzen)
Telefax: 030 – 20 45 89 31
Webseite: www.pkv-ombudsmann.de

Berufsrechtliche Regelungen

Gewerbeordnung §34c §34d §34f §34i und VersVermV und VVG §59-68

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Beteiligungen

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.

Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

Technische Unterstützung erhielt ich vom Maklerpool Fonds Finanz Maklerservice GmbH

Meine Kundenerstinformation finden Sie zum Download unterfolgenden Link:

Kundenerstinfo 1019

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
• Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
• Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
• Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt.
Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten.
Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten.
Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.
 

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Anbieter nur bedingt berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt ggf. auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes.
Auf Grund der aktuell beschränkten Informationen der Anbieter werden diese Aspekte aktuell nicht in der Beratung berücksichtigt. Sie können auf besonderen Wunsch des Kunden auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden Datenlage berücksichtigt werden. Mit einem zukünftigen breiteren Marktangebot wird eine standardmäßige Berücksichtigung erfolgen.
 

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.

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