Privathaftpflicht

Die Private Haftpflichtversicherung / Privathaftpflicht gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Diese Versicherung sollte jeder haben und hier sind sich Verbraucherschützer, Medien und Versicherungswirtschaft auch alle einig.

Sie sichert Sie vor den finanziellen Folgen bei Personen- Sach- und Vermögensschäden, die Sie bei Dritten verursachen, ab. Denn auch eine kleine Unachtsamkeit kann bereits großen Schaden anrichten. Denn laut Gesetzgeber haften Sie hier mit Ihren gesamten Privatvermögen und somit unter Umständen bis zum finanziellen Ruin. Davor schützt Sie die Privathaftpflichtversicherung!

Als Freier Versicherungsmakler kann ich Ihnen einen fairen Vergleich zu Preis und Leistung aufzeigen und somit gewährleisten, dass Sie gut und preiswert versichert sind.

Gerne berate ich Sie auch individuell und kann Ihnen somit alle Details und Zusatzoptionen aufzeigen die es gibt. Kontaktieren Sie mich einfach und vereinbaren Sie einen Termin.

 

Hier einige Schadensbeispiele:

    • Beim Fußball spielen trifft Ihr Kind die Fensterscheibe des Nachbarhauses und diese zerbricht. Kosten für das neue Fenster: 600€
    • Beim Fahrradfahren übersehen Sie einen Fußgänger und fahren diesen über “den Haufen”. Dieser bricht sich beim Sturz den Oberschenkel. Kosten für Behandlung, Schmerzensgeld und Verdienstausfall: 45.000€
    • Bei einem gemeinsamen Kneipenbesuch werfen Sie das Handy eines Freundes versehentlich vom Tisch herunter. Das Display bricht und muss repariert werden. Kosten: 200€
    • Bei einem Waldspaziergang werfen Sie eine Zigarette weg und der Wald beginnt zu brennen. Kosten für den Löscheinsatz und die Wiederaufforstung insgesamt 185.000€
    • Bei einem Besuch bei Freunden kippen Sie ein Glas Rotwein auf den teuren Teppich. Die Spezialreinigung kostet 500€.

Welche Ergänzungsleistungen/Zusatzleistungen sind in der Privathaftpflicht sinnvoll?

Forderungsausfalldeckung
Sie selbst werden von jemanden anderen geschädigt und der Schadensverursacher kann Ihren Schaden nicht ausgleichen (Ihre Forderung fällt aus). Dann kommt unter bestimmten Voraussetzungen Ihre eigene Haftpflicht dafür auf.
Schlüsselverlust
Leistungen für den Ersatz der Schließanlage bei Verlust von beruflichen Schlüsseln (z.B. Büroschlüssel oder Werkstattschlüssel) oder von Schlüsseln für die Mietwohnung. Auch private Fremde Schlüssel können mitversichert sein.
Gefälligkeitshandlungen
Sie helfen jemanden und verursachen dabei einen Schaden. Gesetzlich sind sie nämlich für solche Schäden nicht verpflichtet zu haften. Moralisch häufig aber schon.
Mietsachschäden
Leistungen bei Beschädigung am Gebäude oder Inventar. Z.B. in Hotels oder der gemieteten Wohnung. (Achtung! Hier sind bestimmte Gegenstände und Sachen häufig ausgeschlossen)
Nicht deliktfähige Kinder
Kinder unter 7 Jahren sind nach dem Gesetz nicht deliktfähig und haften für den Schaden den Sie verursacht haben nicht. Wenn Sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, wird die private Haftpflichtversicherung den Schadensanspruch abwehren. Wenn die Entsprechende Klausel vereinbart ist, zahlt die Versicherung aber, auch dann wenn sie eigentlich nicht müsste. Leistungen sind häufig begrenzt.
Be- und Entladeschäden
Schäden die z.B. durch einen Einkaufswagen am benachbart parkenden Auto entstehen.
Best-Leistungs-Garantie
Einige Anbieter bieten die sogenannte Best-Leistungs-Garantie an. Dies bedeutet, dass Ihre Versicherung auch dann den Schaden bezahlt, wenn dies eine anderer Anbieter bezahlt hätte. Diese Garantie bietet Ihnen, neben den in aller Regel schon sehr guten Bedingungen des Tarifes, den höchstmöglichen Schutz den es in Deutschland gibt.

Darüber hinaus gibt es noch viele weitere Ergänzungsdeckungen die wichtig sein können. 

Welche Versicherungssummen sind in der Privathaftpflichtversicherung sinnvoll?

Die verschiedenen Tarife der Gesellschaften leisten zwischen fünf Millionen und bis zu 50 Millionen Euro.

Ich empfehle Ihnen mindestens zehn Millionen Euro als Deckungssumme. In aller Regel such ich aber Tarife die bis zu 50 Millionen leisten. 

Mitversicherung von Familienmitgliedern

Sie können natürlich Ihren Ehepartner oder Lebenspartner mitversichern. Die Voraussetzung hierfür ist, dass Sie in häuslicher Gemeinschaft leben.

Ebenso können Sie Ihre Kinder mitversichern. Wie lange Ihre Kinder mitversichert bleiben, hängt vom gewählten Tarif ab. Z.B. bis zum Ende der ersten Berufsausbildung oder Studiums. Für Kinder unter sieben Jahren sollte man die Deliktunfähigskeitsklausel in der Privathaftpflicht mit vereinbaren.

In manchen Tarifen können auch andere Familienmitglieder wie Eltern oder Großeltern mitversichert sein. Hierzu bedarf es aber einer speziellen Suche.

Weitere Informationen aus dem Newsarchiv:

Diese Versicherungen sollten Berufseinsteiger haben

Privathaftpflicht – Die wichtigste Versicherung

Acht Jahre altes Mädchen muss Schadenersatz leisten

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Jochen Reininger
Ihr Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
Parkstraße 25
91413 Neustadt/Aisch

 

Infos zur Privathaftpflicht auf Wikipedia:

 

Hier geht’s zum Wikipedia-Eintrag Privathaftpflichtversicherung


Informationen zur Privathaftpflicht auch als PDF-Handout

Weiterbildungszertifikate:

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