Unfallversicherung
Mit einer Unfallversicherung schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen einer Unfalls ab. Denn ein Unfall ist leider schnell passiert. Jährlich verunglücken in Deutschland über 8 Mio. Menschen und das teilweise leider mit schwerwiegenden Folgen. Ob in der Freizeit, auf der Arbeit, zu Hause oder im Urlaub. Die gesetzliche Unfallversicherung springt nur im Bereich der Arbeitsunfälle ein. Und da auch oft nur mit geringen oder eventuell auch gar keinen Leistungen.
Hier kann eine Unfallversicherung mit Einmalleistungen, einer Unfallrente, Krankenhaustagegeld und vielen weiteren Bausteinen einen echten Mehrwert für Sie bringen.
Einmalleistungen können z.B. eine große finanzielle Hilfe sein, bei
— notwendigen Umbaumaßnahmen am Haus (behindertengerecht)
— für medizinischen Leistungen die von der Krankenkasse nicht übernommen werden (Spezialisten, alternative Heilmethoden)
— um einen Einkommensausfall zumindest überbrücken zu können
— für Hilfsgeräte die den Alltag erleichtern
— um z.B. ein Auto umrüsten zu lassen
und vieles mehr!
Sprechen Sie mich einfach an, ich bin Ihnen gerne, bei der Suche nach einen passenden Tarif behilflich. Denn der Versicherungsdschungel ist sehr groß und teilweise undurchschaubar. Deshalb lasse ich in meinem Vergleich vor allem auch folgende Punkte mit einfließen:
Ist eine ausreichend hohe Grundsumme vorhanden?
Wie ist die Progression ausgestaltet?
Ausgestaltung der Gliedertaxe?
Leistungen bei Nahrungsmittelvergiftung?
Insektenstiche (wie z.B. Zeckenbisse) mitversichert?
Wie hoch ist der Mitwirkungsanteil?
Werden Impfschäden als Unfall gewertet?
Eigenbewegung mitversichert?
Leistungen für kosmetische Operationen?
Bis zu welcher Summe sind Bergungskosten mitversichert?
gibt es Zusatzleistungen für geringe Mehrbeiträge?
und vieles mehr
Zusätzlich stehe ich Ihnen auch für spezielle Tarife für Sportvereine, Firmen usw., im Rahmen von Gruppenunfallversicherungen oder Tarifen für Profisportler, zur Verfügung. Auch bestehen Möglichkeiten die Versicherung um weitere Bausteine zu ergänzen, die weit über die Leistungen einer normalen Unfallversicherung hinausgehen.
Was ist die Grundsumme in der Unfallversicherung?
Die Grundsumme, die auch Invalidtitässumme oder Versicherungssumme genannt wird, ist die Berechnungsgrundlage für die Zahlungen im Schadensfall. Grundsätzlich empfehle ich eine Grundsumme von mindestens 60.000€. Ein Anhaltspunkt für die Höhe kann auch Ihr Bruttojahreseinkommen sein. In etwas das dreifache sollte als Grundsumme gewählt werden. Für die Leistungshöhe spielen jedoch auch die Progression und die Gliedertaxe eine entscheidende Rolle.
Welche Bedeutung hat die Progression in der Unfallversicherung?
Die Prozentangabe (225% Progression, 350% Progression, 500% Progression) sagt in erster Linie aus, um wieviel höher die Auszahlungssume im Verhältnis zur Grundsumme liegt. Bsp. 500% Progression bei 100.000€ Grundsumme = 500.000€ Auszahlungssumme (bei 100%iger Invalidität)
Zudem werden ab bestimmten Invalidätsgraden die Auszahlungen vervielfacht. Generell gibt es von 0%-25% die einfache Leistung aus der Grundsumme ausbezahlt. Bei einer 500&Progression wird die Leistung in aller Regel von 25%-50% verfünfacht und von 51%-100% verachtfacht.
Bei einer solchen Progressionsstaffel ergibt sich z.B. bei 60% Invalidität folgende Leistung:
Bis 25%: 25.000€ (1fach)
26-50%: 125.000€ (5fach)
51-60%: 80.000€ (8fach)
ergibt eine Gesamtauszahlung von 230.000€
Die Vervielfachungssätze und Prozentgrenzen können bei den einzelnen Versicherungsgesellschaften abweichen.
Kann eine Todesfallsumme mit abgeschlossen werden?
Ja es kann eine Todesfallsumme mit abgeschlossen werden. Beachten Sie jedoch, dass die Leistung nur bei Unfalltod ausbezahlt wird. Ich empfehle eine Todesfallleistung von mindestens 10.000€, damit alle Bestattungskosten abgedeckt sind.
Mögliche Zusatzleistungen
Absicherung von Bergungs- und Transportkosten
Krankenhaustagegeld und Genessungsgeld
Übernahme von Kosten für Kosmetische Operationen
Zahnersatzkosten
Was steckt hinter dem Begriff Gliedertaxe in der Unfallversicherung?
In der Gliedertaxe werden den einzelnen Körperteilen Prozentsätze zugeordnet. Bei einer Invalidiät wird dann festgestellt wie eingeschränkt z.B. ein Körperteil ist. Beispiel: Man hat sich den Daumen abgeschnitten. Dann ist klar, dass der Daumen zu 100% nicht mehr funktionstüchtig ist, da er ja nicht mehr da ist. Dann greift die festgelegte Prozentzahl für den Daumen, um die Auszahlungssumme zu berechnen. Häufig sind dies um die 20%. Und auch hier gibt es aber Abweichungen bei den einzelnen Tarifen. So achte ich darauf, dass die zugeordneten Prozentsätze immer sehr hoch sind. Deshalb wähle ich nur Tarife für Sie aus, die eine verbesserte Gliedertaxe bereit stellen. Somit gibt es auch automatisch immer eine höhere Auszahlung, als wenn eine schlechtere Gliedertaxe hinterlegt ist.
In Verbindung mit der Progression ist dies sehr wichtig, da es durch eine verbesserte Gliedertaxe häufig vorkommt, dass man in eine höhere Vervielfachung kommt (siehe Erklärung zur Progression).
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Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Ihr Versicherungsspezialist im Landkreis Neustadt/Aisch (NEA) und Umgebung
Parkstraße 25
91413 Neustadt/Aisch
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