Archiv: Februar 2019

Urlaub vom 02.03. bis 10.03.

25.02.2019 | Urlaub vom 02.03. bis 10.03.

Liebe Kunden, bitte beachten Sie, dass ich mich vom Samstag den 02.03. bis Sonntag den 10.03. im Urlaub befinde. Mails werden in dieser Zeit sporadisch gelesen. In dringenden Fällen bin ich unter 0173 5685814 zu erreichen. Mit freundlichen Grüßen Jochen Reininger
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Kaufkraftverlust im vergangen Jahr sehr hoch

25.02.2019 | Kaufkraftverlust im vergangen Jahr sehr hoch

Wenn die Inflation, am Wert des Geldes nagt, das Kapital aber gleichzeitig mit niedrigen Zinsen oder gar zinslos aufbewahrt wird, entstehen reale Verluste, der sogenannte Kaufkraftverlust. So mussten die Deutschen, die ihr Guthaben auf Sparkonten & Co. geparkt haben, im Jahr 2018 einen Kaufkraftverlust von rund 40 Milliarden Euro hinnehmen. Das bisherige Rekordjahr 2017 (32 Milliarden) wurde damit sehr deutlich in den Schatten gestellt. Seit 2011 haben die deutschen Sparer auf diese Weise fast 110 Milliarden Euro verloren. Grund für die schlechte Entwicklung ist die im abgleuafenen Kalenderjahr relativ hohe Inflation von 1,9 Prozent. Ihr steht eine Verzinsung von rund 0 Prozent bei Sparbüchern und von knapp 0,4 Prozent bei Festgeld gegenüber. Da die Deutschen diesen Sparformen in großen Teilen eisern die Treue halten, verzichten sie nicht nur auf Milliarden an möglichen Renditen, sondern lassen ihr Vermögen kontinuierlich durch die Inflation vernichten. Das dürfte so auch noch einige Zeit weitergehen, denn die Zeichen stehen nicht auf eine baldige Zinserhöhung im Euroraum; sollte sie noch in diesem Jahr kommen, dürfte sie nur sehr gering ausfallen. Einem entschiedenen Zinsschritt stehen schwächelnde Konjunkturen in Deutschland und Italien sowie sehr hohe Staatschulden in einigen wichtigen Euroländern entgegen. Alternative Anlageangebote können Sie gerne bei mir erhalten. Mit freundlichen Grüßen Jochen Reininger Freier Finanz- und Versicherungsmakler Neustadt/Aisch (NEA)
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Pflegekosten steigen immer weiter

18.02.2019 | Pflegekosten steigen immer weiter

Knapp dreieinhalb Millionen Menschen sind in Deutschland auf eine Pflege angewiesen, bis 2045 soll diese Zahl sogar auf circa fünf Millionen anschwellen (nach aktuellen Prognossen). Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt – als eine Art Teilkaskoversicherung – bei Weitem nicht alle Pflegekosten, die anfallen. Und der Eigenanteil, den die Pflegebedürftigen oder ihre nächsten Angehörigen beisteuern müssen, steigt und steigt:Laut Stand vom Januar 2019 sind im bundesweiten Durchschnitt für stationäre Pflege 1830€ aus eigener Tasche zu entrichten. Das entspricht einer Steigerung um 58 Euro im Vergleich zum Vorjahresmonat. Am teuersten ist die stationäre Pflege im Bundesland Nordrhein-Westfalen, wo im Schnitt 2.252 Euro zugezahlt werden müssen; Pflegebedürftige in Sachsen-Anhalt müssen dagegen mit 1.218 Euro am wenigsten aufbringen. Zum Vergleich: Die durchschnittliche Rentenhöhe liegt in der gesetzlichen Rentenversicherung bundesweit bei rund 1.050 Euro. Bei Frauen beträgt die Durchschnittsrente sogar nur 685 Euro. Trotz dieses eklatanten Missverhältnisses hat nur jeder 20. Erwachsene für den Fall vorgesorgt, einmal selbst zum Pflegefall zu werden. Dabei kosten entsprechende Versicherungen, gerade wenn man in relativ jungen Jahren einsteigt, nur wenige Euro pro Monat. Gerne können Sie sich zum Thema Pflegeversicherung über mich informieren. Ich helfe ihnen gerne weiter. Mit freundlichen Grüßen Jochen Reininger Freier Finanz-und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch (NEA)
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Eis und Schnee - worauf ist zu achten?

11.02.2019 | Eis und Schnee - worauf ist zu achten?

Wer als Hausbesitzer (oder wenn der Mieter vom Hausbesitzer beauftragt ist) seinen Verkehrssicherungspflichten nicht hinreichend nachkommt, riskiert unter Umständen den Schutz der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Im Winter müssen insbesondere Gehwege und Zufahrten schnee- und eisfrei gehalten sowie eventuell gefährliche Eiszapfen, etwa an Regenrinnen und Dachkanten, entfernt werden. Wird z.B. ein Dritter durch eine Dachlawine geschädigt, springt die Versicherung in der Regel ein (bei selbst bewohnten Einfamilienhäusern übernimmt meist die Privathaftpflichtversicherung den Schaden). Wer Passanten, per Schild, vor der Lawinengefahr warnt, hebt damit übrigens noch nicht seine Haftung als Hausbesitzer auf. Gebäudeschäden durch Schneedruck können mit einer Wohngebäudeversicherung abgesichert werden. Diese muss dafür allerdings einen Elementarschutz beinhalten. Auf einen solchen sollte auch in der Hausratversicherung nicht verzichtet werden, wenn Schneedruck oder Lawinen drohen. Denn oftmals kommen nicht nur das Gebäude und dessen fest verbaute Bestandteile zu Schaden, sondern auch der Hausrat, also Möbel und technische Geräte im Inneren des Hauses. Mit freundlichen Grüßen Jochen Reininger Freier Finanz- und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
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Können P&R-Anleger hoffen?

04.02.2019 | Können P&R-Anleger hoffen?

Bei dem größten Anlageskandal der deutschen Geschichte, der Pleite des Containerleasing-Unternehmens P&R, macht Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé den Gläubigern Hoffnung auf erste Zahlungen im Jahr 2020. Ein wichtiger Meilenstein ist dafür vor kurzer Zeit erreicht worden, nämlich der Zugriff auf den Ableger der Unternehmensgruppe in dr Schweiz. Dieser ist nämlich nicht insolvent und betreibt sein Geschäft einstweilen weiter. Die Erträge können also nun für die Entschädigung der rund 54.000 geprellten Anleger verwendet werden. Der ambitionierte Zeitplan Jaffés wird allerdings dadurch durchkreuzt, dass die gerichtlichen Prüfungstermine auf den 29. Mai dieses Jahres verschoben wurden. Zuvor müssen die Forderungen und die Masse der Insolvenz rechtssicher festgestellt werden. Wichtiger als der genaue Zeitpunkt dürfte für die enttäuschten und getäuschten Anleger ohnehin sein, dass überhaupt nennenswerte Auszahlungen erfolgen. Und dass nicht noch zu Unrecht erhaltene Gelder – die nicht aus operativem Geschäft, sondern in Schneeballsystem-Manier von Neuanlegern stammten – rückerstattet werden müssen. Zumindest in einzelnen Fällen dürfte das vielleicht rechtlich möglich sein, wenn auch die Insolvenzverwalter „nach derzeitiger Einschätzung“ keinen Anlass dafür sehen. Mit freundlichen Grüßen Jochen Reininger Freier Finanz- und Versicherungsmakler im Landrkeis Neustadt/AIsch
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