Archiv: Februar 2024

Kein Versicherungsschutz gegen aufsteigendes Grundwasser

26.02.2024 | Kein Versicherungsschutz gegen aufsteigendes Grundwasser

Immer mehr Wetterextreme mit steigender Gefahr von Überschwemmungen machen es ratsam, Gebäude auch gegen Elementargefahren - wie z.B. Hochwasser -abzusichern – selbst fernab von Gewässern. Denn auch Starkregenereignisse können solche Wassermassen erzeugen, sodass es zu sehr starken Schäden an Häuasern kommen kann. Dabei sollte man aber beachten: Schäden, die durch aufsteigendes Grundwasser entstehen sind auch dann nicht vom Versicherungsschutz gedeckt, wenn der Zusatzbaustein Naturgefahrenversicherung abgeschlossen wurde. Lediglich wenn das Grundwasser außerhalb des Gebäudes zu Hochwasser beigetragen hat, das dann zu Schäden führt, greift der Versicherungsschutz. Immobilienbesitzer sind deshalb angehalten, die Dichtigkeit ihres Kellers regelmäßig zu überprüfen. Auch eine sogenannte Weiße Wanne garantiert nicht für alle Zeiten, dass das Mauerwerk undurchlässig bleibt. Eine Abdichtung aus Bitumen bietet nur für ein gutes Jahrzehnt zuverlässigen Schutz. Noch wichtiger wird die regelmäßige Prüfung, wenn das Gebäude auf beweglichem Grund steht, der die Bildung von Rissen begünstigt. Mit freundlichen Grüßen Jochen Reininger
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