Im Zuge der Brexit-Entscheidung flüchteten viele Anleger in den „sicheren Hafen“, als welcher das Gold gemeinhin gilt. Weniger im Fokus steht sein „kleiner Bruder“, das Silber. Dabei gibt es gute Gründe dafür, von einem stabil steigenden Silberpreis auszugehen. Dieser beträgt aktuell nur rund ein Drittel seines früheren Allzeithochs, da ist also noch deutlich mehr Luft nach oben als beim Gold, das etwa zwei Drittel seines Allzeithochs erreicht hat. Auch die industrielle Nachfrage spricht für eine Silber-Beimischung im Portfolio. Beiden Edelmetallen kommt aktuell und mindestens mittelfristig zudem die Politik der großen und wichtigen Notenbanken zugute, die den Run auf Sachwerte befeuert.
Wer in Silber oder in Gold investieren möchte, kann nicht nur physische Bestände erwerben (Vorsicht: Auf Silberbarren werden 19 Prozent Mehrwertsteuer erhoben, überdies braucht man für Silber mehr Lagervolumen als für Gold). Auch die Beteiligung an Silber-ETFs ist möglich, außerdem kann eine Investition in entsprechende Minen lukrativ sein. Doch hier wie dort gilt: Edelmetallkurse sind volatil, mit erheblichen Schwankungen ist immer zu rechnen.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Freier Finanz-und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch und Umgebung
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Lange schwebte das Deflationsgespenst über den Märkten, doch nun prognostizieren Experten für das zweite Halbjahr 2016 wieder eine nennenswerte Inflation. Für Investoren und Sparer eine zwiespältige Nachricht, denn die Entwertung niedrig verzinsten Kapitals schreitet dadurch schneller voran. Andererseits aber spricht eine gewisse Inflation für eine gut laufende Konjunktur, die wiederum durchaus im Interesse der Investoren liegt.
Als Treiber für die Inflation fungieren vor allem der Ölpreis und in Deutschland die zuletzt relativ üppigen Tariflohnerhöhungen. Die Eins vor dem Komma erwarten Makroökonomen daher schon gegen Ende des laufenden Jahres. Für 2017 prognostiziert der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) eine Inflation von 1,2 Prozent, nachdem für 2016 eine Rate von 0,3 Prozent erwartet wird. Ein Unsicherheitsfaktor ist allerdings der britische EU-Austritt mit seinen Folgen für die europäische und weltweite Konjunktur.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Freier Finanz-und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch und Umgebung
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Infolge des Klimawandels kommt es auch in Deutschland immer häufiger zu Starkregen. Die Wassermassen überfluten Keller und Tiefgaragen, reißen Autos und Bäume mit sich und schieben Schlammlawinen in Wohnhäuser. Der Deutsche Wetterdienst erwartet für die kommenden Jahrzehnte eine rund 50-prozentige Zunahme dieser katastrophalen Wetterlagen.
Das hat Folgen für die Versicherbarkeit Zehntausender Häuser: Sie werden womöglich zukünftig als gegen Elementargefahren „nicht mehr versicherbar“ gelten, weil sie in Risikozonen liegen. Aktuell erstellen Behörden und Versicherer neue Risikozonenkarten, aus denen die jeweilige Gefährdung durch Starkregen hervorgeht. Die bisher übliche ZÜRS-Kategorisierung in Gefahrenzonen, die als Grundlage für Gebäudeversicherungen dient, hat sich als für die Starkregeneinschätzung eher unbrauchbar erwiesen (obwohl ZÜRS für „Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen“ steht). Denn Starkregen tritt nicht nur an Gewässern auf, sondern potenziell überall, und dann wird es vor allem an Hängen und in Mulden gefährlich. Hausbesitzer in entsprechenden Risikozonen gehören damit möglicherweise zu den frühen Klimawandel-Geschädigten in Deutschland.
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Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch und Umgebung
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Trotz verstärkter Bautätigkeit reicht der zur Verfügung stehende Wohnraum in deutschen Großstädten vorn und hinten nicht. Und daran wird sich auch in näherer Zukunft leider nichts ändern, wie das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) prognostiziert.
So müssten bis 2020 jährlich bundesweit 310.000 Wohnungen gebaut werden, bei anhaltendem Einwandererzustrom sogar an die 380.000. 2015 wurden jedoch nur weniger als 200.000 Wohnungen fertiggestellt. In Berlin müssten sogar dreimal so viele Wohnungen gebaut werden, wie tatsächlich entstehen. Nur rund die Hälfte des jährlichen Neubedarfs wird in Hamburg, München und Köln gedeckt.
Für Immobilieninvestoren stehen die Zeichen daher weiterhin auf großes Wachstum. Die immer wieder thematisierte Blasengefahr ist aufgrund der fundamentalen Daten in den Metropolenmärkten nicht gegeben – denn die hohe Nachfrage wird diese Standorte noch viele Jahre prägen.
Mit freundlichen Grüße
Jochen Reininger
Freier Finanz-und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
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Eine aktuelle Untersuchung zeigt, dass die deutschen Versicherer trotz widriger Umstände – Stichwort Niedrigzinsphase – ihre Eigenmittelausstattung (Solvabilität) zum Teil deutlich ausbauen konnten. Vor allem die Lebensversicherer ächzen jedoch weiterhin unter dem Zinstief. 21 von 54 untersuchten Lebensversicherern konnten zwar ihr Eigenkapital aufstocken, doch im Schnitt sank die Solvabilitätsquote der Branche zwischen 2014 und 2015 um 2 Prozent auf 161,7 Prozent – ein immer noch üppiges Polster.
Noch bessere Durchschnittszahlen liefern die Krankenversicherer, die mit 249,7 Prozent rund zweieinhalbmal so viel Eigenkapital vorhalten wie von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorgeschrieben. Rund die Hälfte (14 von 29) von ihnen konnte ihre Solvabilität steigern. Auch die getrennt betrachteten Versicherungskonzerne kommen mit 219,9 Prozent auf eine hohe Durchschnittsquote.
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Wer heute ein hochwertiges technisches Gerät kauft, bekommt häufig auch eine sogenannte Garantieversicherung angeboten, vor allem in Elektronikmärkten. Die Policen erstatten in der Regel Reparaturkosten für technische Defekte, die nach Ablauf der zweijährigen gesetzlichen Gewährleistungsfrist auftreten, und umfassen in manchen Fällen auch einen Diebstahlschutz.
Eine Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) zeigt nun: Lediglich jeder siebte Kunde wird darüber aufgeklärt, was die angebotene Versicherung eigentlich genau für Leistungen erbringt. Häufig findet sich beispielsweise eine lange Reihe von Ausschlüssen in den Bedingungen, die aber nicht kommuniziert werden. Damit sind böse Überraschungen im Leistungsfall vorprogrammiert. Auch ein Preisvergleich findet nicht statt, so dass den Kunden nicht klar wird, wie teuer die Policen normalerweise sind. Im Gegensatz zu Versicherungsvermittlern verfügen die Elektronikverkäufer zudem in der Regel nicht über eine Berufshaftpflichtversicherung, die bei einer Falschberatung einspringen würde.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch (NEA)
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Es gibt eine Vielzahl von Versicherungstarifen auf dem Markt, die bei Beschädigung oder Verlust des Smartphones eine Zahlung leisten.
Man sollte jedoch genau hinschauen, denn oftmals finden sich zahlreiche Ausschlüsse in den Bedingungen, die das Preis-Leistungs-Verhältnis dann fraglich erscheinen lassen. Diesbezüglich gibt es riesige Unterschiede zwischen den Anbietern. So enthalten beispielsweise manche Tarife eine Nachtzeitklausel (wie oft auch Fahrradversicherungen), der zufolge zwischen 22 und 6 Uhr gestohlene Handys nicht erstattet werden. Überdies schließen manche Versicherer einfachen Taschendiebstahl aus, obwohl die meisten Handy-Diebe genau nach dieser Methode vorgehen. Viele Verträge verlängern sich auch automatisch, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden.
Insgesamt lohnt sich eine Handyversicherung in aller Regel nur für hochwertige Geräte – schon allein, weil gemeinhin nicht der Neuwert, sondern nur der Zeitwert erstattet wird, also der beim Schadenseintritt aktuelle Wert.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Freier Finanz-und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
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Schon seit Jahren tobt der Streit darüber, ob Autofahrer mit den sogenannten Dashcam-Kameras hinter der Windschutzscheibe ihre Fahrten aufzeichnen dürfen und ob die dabei entstandenen Aufnahmen vor Gericht zulässig sind. Mehr und mehr Verkehrsteilnehmer sichern sich mit der – mittlerweile sehr günstig erhältlichen – Technik für den Fall ab, dass sie gegenüber Versicherern und Behörden einmal einen Unfallhergang nachweisen müssen.
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat nun den „Hobbyfilmern“ den Rücken gestärkt: Zwar griffen diese in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der ungefragt aufgezeichneten Verkehrsteilnehmer ein; die Verfolgung schwerer Verkehrsverstöße sei jedoch höherrangig. Ein Beweisverwertungsverbot wird damit zumindest für Straf- und Bußgeldverfahren ausgeschlossen. Im zivilrechtlichen Bereich schwelt der Streit indes weiter, die Gerichte urteilen nicht einheitlich.
Dashcam-Kritiker wie der Deutsche Anwaltverein sehen in den anlasslosen Videoaufzeichnungen einen Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht und das Recht am eigenen Bild.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Freier Finanz- und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
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Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn auch Sie gut versichert sein wollen, dann stehe ich Ihnen gerne für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung. Profitieren auch Sie von der sehr breiten Auswahl an Versicherungsanbietern, die ich ihnen offerieren kann.
Egal ob es um die KFZ-Versicherung, Hausrat, Rechtsschutz, Wohngebäudeversicherung, Altersvorsorge, Berufsunfähigkeitsversicherung usw. geht.
Vereinbaren sie noch heute Ihren Termin und sparen Sie so bares Geld.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
09161 6200136 oder 0173 5685814
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