Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat erstmals die regional zum Teils sehr unterschiedliche Feuergefährdung in Deutschland untersucht. Als Datenbasis dienten Schadensfälle in der Wohngebäudeversicherung, die Feurschäden abdeckt. Wie die Analyse ergab, ist die Brandgefahr in Schleswig-Holstein z.B. mehr als doppelt so hoch wie in Oberbayern.
In Zahlen: Zwischen Nord- und Ostsee kommt es 47 Prozent häufiger zu Bränden als im Bundesdurchschnitt, in Oberbayern dagegen 29 Prozent seltener. Ein erhöhtes Brandrisiko gibt es auch in Mecklenburg-Vorpommern (135 Prozent), Lüneburg (132), Bremen (127) und Weser-Ems (125). Im Süden der Republik dagegen werden unterdurchschnittliche Werte verzeichnet, neben Oberbayern stechen hier vor allem Schwaben (74), Mittelfranken (78), Stuttgart und Unterfranken (beide 84) heraus.
Etwa alle drei Minuten schlägt Feuer in Deutschland im Schnitt zu, womit sich die Schadensfälle auf rund 200.000 jährlich summieren. Die dadurch verursachten Kosten beliefen sich 2018 auf circa 1,2 Milliarden Euro. Erfasst sind dabei allerdings nur versicherte Fälle.
Viele Grüße
Jochen Reininger
Plärrer 3
91413 Neustadt/Aisch
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Im wöchentlichen Takt möchte ich auf mein vielfältiges Angebot aufmerksam machen.
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Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Finanz- und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
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Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Finanz- und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch (NEA)
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Jochen Reininger
Finanz- und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
Tel.: 09161 6200136
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Die Stiftung Warentest hat Berufsunfähigkeitspolicen unter die Lupe genommen. Dabei hat die Stiftung im Juni eine Bewertung von 59 am deutschen Markt angebotenen Tarif veröffentlicht. Das Ergebnis präsentiert sich wie folgt: Ein einziges Angebot wurde nur mit der Note "befriedigend" bewertet. Alle anderen 58 Tarifwerke erhiehlten ein "gut" oder "sehr gut". Darin spiegelt sich die hohe Qualität der Tarife wieder. Das liegt auch daran, dass sich die Versicherer in Sachen "Kleingedrucktes" immer mehr verbessert haben und sich mit guten Leistungen gegenseitig überboten haben. So wurden die Policen immer kundenfreundlicher.
Und auch für Arbeitnehmer die keine Berufsunfähigkeitspolicen mehr erhalten, gibt es Alternativen am Markt: Grundfähigkeitsversicherungen, Schwere-Krankheiten-Versicherung, Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder auch Multi-Risk-Tarife.
Da die private Absicherung der Arbeitskraft zu den wichtigsten Abischerungen überhaupt zählt, ist die positive Entwicklung in den Bedingungswerek, sehr gut für Sie als Kunde. Den eine Berufsunfähigkeit tritt statistisch etwa bei jeden vierten Arbeitnehmer ein. Ob Rückenbeschwerden, schwere Krankheiten oder psychische Erkrankungen. Die psychischen Ursachen nehmen mittlerweile den Spitzenplatz bei der Ursachen einer Berufsunfähigkeit ein. Damit man nicht ein Leben auf Sozialhilfeniveau führen muss, ist daher eine Absicherung in diesem Bereich absolut notwendig.
Ich helfe Ihnen hier gerne zur allen Themen weiter.
Mehr zum Thema auch hier!
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
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Darf der Fahrzeugschein im Auto bleiben? Diese Frage wird immer wieder gestellt, nachdem einer Kaskoversicherten im Dezember 2010 das Auto gestohlen worden war, weigerte sich der Versicherer den Schaden zu bezahlen. Begründung: Der Fahrzeugschein habe im Handschuhfach gelegen, was eine Gefahrerhöhung bedeutet habe. Damit wollte sich die Geschädigte nicht abfinden, sie zog vor Gericht.
Nach einem langen Weg durch die Instanzen sprach das Oberlandesgericht (OLG) Dresden kürzlich abschließend Recht: In diesem Fall stellt es keine grobe Fahrlässigkeit oder Gefahrerhöhung dar, den Fahrzeugschein im Auto zu belassen. Denn im Handschuhfach war dieser für potenzielle Langfinger nicht sichtbar; bei einer Deponierung hinter der Windschutzscheibe sähe es also demnach anders aus. In die gleiche Richtung gingen zuvor schon die OLGs Oldenburg und Hamm, die den Anspruch auf Versicherungsschutz nicht dadurch verwirkt sahen, dass der Fahrzeugschein nicht mitgenommen wird.
Das OLG Celle hingegen gab 2007 einem Versicherer recht, der sich auf Leistungsfreiheit wegen der geänderterten Gefahrenlage berief. Fazit: Auf der sicheren Seite ist man, wenn man den Fahrzeugschein mit sich führt und nicht im Auto belässt.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Freier Finanz- und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
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Sehr geehrte Kunden,
bitte beachten Sie, dass ich mich vom 24.06. bis 28.06. im Urlaub befinde. In dringenden Fällen können Sie mich aber trotzdem erreichen.
Handy-Nr.: 0173 5685814
oder eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen: 09161 6200136. Ich rufe sie dann spätestens am nächsten Tag zurück!
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
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In der andauernden Niedrigzinsphase fällt es vielen Lebensversicherern schwer, die in früheren Zeiten zugesagte Verzinsung zu erwirtschaften. Für einige der Anbieter lautet ein Ausweg: „Run-off“, also der Verkauf riesiger Versicherungsbestände an sogenannte Abwickler. Obwohl die vertraglich fixierten Ansprüche der Versicherten dabei geschützt sind, verunsichern solche Bestandsverkäufe viele Kunden. Aktueller Fall: die Veräußerung von rund vier Millionen Policen der Generali an den Abwickler Viridium.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat nun mit einem Forderungspapier reagiert, das im Wesentlichen fünf Kriterien für eine faire – das Verbrauchervertrauen erhaltende – Abwicklung formuliert:
Bei einer Einstellung des Neugeschäfts sollten Versicherer ihre Kunden zeitnah gründlich informieren.
Bei einem geplanten Bestandsverkauf sollte ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt werden.
Wechselt ein Run-off-Versicherer den Besitzer, sollten die an die Muttergesellschaft abgeführten Gewinne ohne Zeitbegrenzung für die Nachhaftung bereitgehalten werden.
In den veräußerten Versicherungsbeständen sollte für eine Übergangszeit (5 bis 10 Jahre) eine Interessenvertretung der Kunden installiert werden.
Mindestens 90 Prozent der Kostenüberschüsse sollten den Versicherten zugutekommen.
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Die Bechwerden über zweifelhafte Geschäftspraktiken bei Online-Vergleichsportalen sind so alt wie diese selbst. Das Bundeskartellamt hat deshalb 36 führende Portale auf Verstöße gegen das Verbraucherrecht hin untersucht. Nun legten die Beamten ihren Abschlussbericht vor. Darin benennen sie zahlreiche Defizite, die auch den Versicherungsvergleich betreffen. Wie an dieser Stelle *1 bereits berichtet, herrschen oftmals Intransparenz und Unvollständigkeit. So werden auf einigen Portalen kaum mehr als die Hälfte der Anbieter in den Sparten Haftpflicht- und Hausratversicherung gelistet. Zudem wird den Nutzern oft nicht ausreichend verdeutlicht, woher die Daten für den Vergleich stammen und welche Kooperationen das Vergleichsunternehmen überhaupt unterhält.
Das Bundeskartellamt hält daher regulatorische Änderungen für nötig und fordert den Gesetzgeber auf, diese nun einzuleiten. Dass sich damit die vorherrschenden Mängel effektiv beseitigen ließen, glauben die Beamten jedoch nicht. Daher wünschen sie sich, dass die dauerhafte Aufsicht über die Portale auf das Kartellamt übertragen wird. Eine solche Ausweitung der Eingriffsbefugnisse sei eine „gezielte und wirksame Ergänzung der privaten Verbraucherrechtsdurchsetzung“.
*1 Online-Vergleichsportale nicht immmer das "Gelbe vom Ei"
Einen transparenten Vergleich mit einer breiten Auswahl an Versicherern erhalten Sie bei mir!
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt an der Aisch
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