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Höhenflug an den Börsen

14.03.2017 | Höhenflug an den Börsen

Als "Trump-Effekt" kann man wohl den Höhenflug der letzten Tage bezeichnen: Die Indizes wie Dow Jones und DAX legen eine wahre Rallye hin. Der US-Leitindex jagte in den letzten Monaten von einem Rekord zum nächsten Hoch und übersprang dabei erstmals die 20.000-Punkte-Marke. Sein deutsches Gegenüber hat zwar den Höchststand von 12.375 Punkten, den er im April 2015 erreicht hatte, noch nicht geknackt, kratzt aber wieder hartnäckig an der 12.000er-Marke. Angesichts dieser Bewertungen fragen sich viele Experten, wie weit die Hausse noch gehen kann. In den Kursen sind nämlich schon einige Hoffnungen eingepreist, die sich erst noch bewahrheiten müssen. Dazu gehört der erwartete, zumindest kurzfristige US-Boom durch die Steuersenkungen und Investitionserhöhungen, die der neue US-Präsident angekündigt hat. Noch immer ist nicht absehbar, welche seiner teils widersprüchlichen Ankündigungen der Chef des Weißen Hauses umsetzt, zumal der Kongress immer noch mitredet. In Frankfurt gehen viele Börsianer von einer Phase der Konsolidierung aus; manche halten aber auch einen weiteren deutlichen Anstieg für möglich. Auch hier zeigt sich wieder einmal dass die Zeiten immer unkalkulierbarer und schnelllebiger geworden sind   Hier geht's zur Investmentfonds-Rubrik Mit freundlichen Grüßen Jochen Reininger Freier Finanz- und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
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Betriebsrenten sollen Kapitalmarkt stärker nutzen

09.03.2017 | Betriebsrenten sollen Kapitalmarkt stärker nutzen

In der Pipeline des Gesetzgebers steckt aktuell das „Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze“ (Betriebsrentenstärkungsgesetz). Damit soll die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung in kleinen- bis mittelgroßen Betrieben gefördert werden und auch Geringverdienern der Zugang erleichtert werden. Künftig sollen die Sozialpartner im Rahmen von Tarifverträgen reine Beitragszusagen einführen können, was für Arbeitgeber die Haftungsrisiken für die Betriebsrenten reduziert. Garantierte Leistungen gibt es damit dann nicht mehr, stattdessen einen stärkeren Fokus auf renditeträchtige Anlageformen wie Aktien. Arbeitgeber und Beschäftigte, die nicht tarifgebunden sind, können sich entsprechenden Tarifverträgen anschließen. Geringverdiener sollen von einem neuen Steuer-Fördermodell und von neuen Anrechnungsregeln profitieren. So bleiben Betriebsrenten beispielsweise bei Empfängern von Grundsicherung im Alter bis zu 202 Euro anrechnungsfrei. Aktuell wird der Gesetzentwurf zwischen Bundesrat und Bundesregierung abgestimmt.In der ersten Märzhälfte stehen dann voraussichtlich Beratungen im Bundestag an.
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Wann gilt die Winterreifenpflicht?

07.03.2017 | Wann gilt die Winterreifenpflicht?

Ist es eigentlich grob fahrlässig, wenn man im Winter bei eisigen Temperaturen, aber sonst trockener Straße mit Sommerreifen unterwegs ist? Darum ging es vor kurzen in einem Verfahren vor dem Amtsgericht Papenburg. Nachdem ein Fahrer unter eben solchen Umständen einen Unfall verursacht hatte, wollte die Versicherung nur die Hälfte des Schadens regulieren – und das mit dem Verweis auf die Winterreifenpflicht. Der Geschädigte fand dies unangemessen, da nach seiner Meinung die Bereifung keinen Einfluss auf den Unfallhergang hatte. Die Richter folgten dieser Auffassung. Der Grund: Die Winterreifenpflicht gilt nicht generell, sondern nur bei Glatteis, Schneeglätte usw., also bei winterlichen Straßenverhältnissen. Angesichts von 1,8 Grad Außentemperatur sei es zwar „objektiv verkehrswidrig“ gewesen, mit Sommerreifen zu fahren, da mit Eisbildung gerechnet werden musste. Es fehlte nach Einschätzung des Gerichts aber ein subjektiv erheblich gesteigertes Verschulden, da der Fahrer im guten Glauben an trockene Straßen unterwegs war. Die Versicherung musste daraufhin den vollen Schaden ersetzen.
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Woran Hausbesitzer im Winter denken sollten

02.03.2017 | Woran Hausbesitzer im Winter denken sollten

Rohrbruch durch anhaltenden Frost, herabfallende Eiszapfen, Schneelawinen vom Dach oder Eisglätte: Im Winter gibt es rund um ihr Haus einige Gefahrenquellen, die Sie im Blick behalten sollten. Wer haftet in welchen Fällen? Wenn Wasserleitungen frostbedingt brechen, ist prinzipiell die Wohngebäudeversicherung in der Pflicht. Allerdings hat der Versicherungsnehmer einige Obliegenheiten zu beachten, sonst drohen Leistungskürzungen. Leitungen in leer stehenden Gebäudeteilen sollten daher entleert und von der Wasserversorgung abgesperrt werden. Zudem ist für eine ausreichende Beheizung zu sorgen, was auch für einen Mieter gilt. Regelmäßige Kontrollen, in der Frostperiode am besten halbwöchentlich, sind ebenfalls zumutbar und zu empfehlen. Schäden am Mobiliar fallen in die Zuständigkeit der Hausratversicherung. Eiszapfen müssen vom Hausbesitzer bzw. -bewohner regelmäßig vorsorglich entfernt werden. Kommt er dieser Verkehrssicherungspflicht nicht nach, droht bei Schäden eine Haftung. Bei Dachlawinen hingegen kommt es immer auf den Einzelfall und die lokalen Regelungen und Gegebenheiten (beispielsweise in schneereichen Gebieten) an. Es empfiehlt sich jedenfalls, durch Schneefanggitter, Absperrungen oder Warnhinweise eventuellen Schädigungen vorzubeugen. Bei vereisten oder verschneiten Wegen muss der Eigentümer oder Mieter für die Begehbarkeit sorgen, teilweise auch auf öffentlichen Gehwegen vor dem Haus. Um einer Haftung zu entgehen, reicht es aus, einen Streifen für Fußgänger frei von Eis und Schnee zu halten. Viele Grüße Jochen Reininger
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Inflation zieht an, Zinsen verharren im tiefen Tal

28.02.2017 | Inflation zieht an, Zinsen verharren im tiefen Tal

1,7 Prozent Inflation standen im Dezember des letzten Jahres in Deutschland zu Buche – ein so hoher Wert wurde im Jahre 2013 zum Letzen mal erfasst. Für die meisten Marktbeobachter war diese Entwicklung eine Überraschung, hatte der Satz der Teuerung doch noch im November bei nur 0,8 Prozent gelegen – und damit gemessen an den Vormonaten und -jahren bereits auf einem hohen Niveau. Ein Ausrutscher dürfte der Anstieg aber dennoch nicht gewesen sein: Denn für den Monat Januar rechnet die Bundesbank sogar mit 2 Prozent Inflation. Für Sparer sind dies natürlich grundsätzlich keine erfreulichen Nachrichten: Da die Niedrigzinsphase unverdrossen anhält, droht ihnen eine stärkere Entwertung ihres Kapitals. Laut einer aktuellen Studie erhält der Durchschnittsbürger eine Verzinsung von 1,5 Prozent. Unterm Strich steht derzeit also ein Realverlust. Wer das nicht hinnehmen möchte, sollte seine Vermögensallokation stärker auf Rendite ausrichten. Aktieninvestments sind dazu das Mittel der Wahl, da sie langfristig hohe Sicherheit mit zumeist ordentlichem Wertzuwachs vereinen. Momentan stecken rund 78 Prozent der deutschen Anlegergelder in Hochsicherheitsvehikeln (Sparkonten, Tagesgelder etc.), die nur minimale Gewinne abwerfen. Mit freundlichen Grüßen Jochen Reininger Freier Finanz- und Versicherungsmakler Landkreis Neustadt/Aisch
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Im Öffentlichen Dienst beschäftigt? Was ist wichtig?

27.02.2017 | Im Öffentlichen Dienst beschäftigt? Was ist wichtig?

Sie sind im Öffentlichen Dienst beschäftigt oder Beamter?? Dann schauen Sie doch mal auf meine Infoseite für den Öffentlichen Dienst... Gerne stehe ich Ihnen für Ihre Fragen auch telefonisch oder persönlich zur Verfügung! Hier geht's zur Infoseite Mit freundlichen Grüßen Jochen Reininger Freier Finanz-und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
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Das hat sich in puncto Rente geändert

23.02.2017 | Das hat sich in puncto Rente geändert

Seit Anfang 2017 gelten einige neue Regeln für die gesetzliche Rente. Die wichtigsten Änderungen im Überblick: Altersgrenzen: Zum einen wurde die Regelaltersgrenze nach oben angepasst, die nun bei 65 Jahren und 6 Monaten liegt und für den Jahrgang 1952 greift. Bis 2031 wird die Schwelle dann Schritt für Schritt bis auf 67 Jahre heraufgesetzt. Zum anderen gilt für die abschlagsfreie Rente für langjährige Beitragszahler nun ein Mindestalter von 63 Jahren und 4 Monaten. Das betrifft den Jahrgang 1954; nachfolgende müssen jeweils zwei Monate länger arbeiten. Arbeiten im Alter: Wer auch nach Erreichen der Altersgrenze noch weiterarbeitet, kann nun weiterhin Beiträge abführen und damit seine Rente erhöhen. Beitragsbemessungsgrenze: Die Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge für die Rente abgezogen werden, liegt nun bei 6.350 Euro (West) bzw. 5.700 Euro (Ost.) Rente für Pflegeleistungen: Im Zuge der jüngsten Pflegereform können Pflegende höhere Rentenanwartschaften erlangen, wenn sie Angehörige ab Pflegegrad 2 in häuslicher Umgebung pflegen. Freiwillige Versicherung: Wer ohne gesetzliche Verpflichtung in die Rentenkasse einzahlt, kann nun monatlich bis zu 1.187,45 Euro dafür aufwenden (bisher 1.159,40 Euro).
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5+7-Modell ausbezahlt-Neuanlage?

21.02.2017 | 5+7-Modell ausbezahlt-Neuanlage?

Haben auch Sie ein 5+7-Modell das fällig geworden ist und sind auf der Suche nach einer Neuanlage für das Geld? Die meisten dieser Modelle sind in den letzten Monaten fällig geworden und oft mangelt es an Anlagealternativen. Gerne helfe ich Ihnen bei der Suche nach einer attraktiven Wiederanlage und gehe individuell auf Ihre Wünsche und Ihre persönliche Situation ein. Egal ob im kurzfristigen, mittelfristigen oder langfristigen Bereich. Für jeden Zeitraum kann ich Ihnen attraktive Anlagelösungen bieten. Mit freundlichen Grüßen Jochen Reininger Finanzberater Freier Finanz- und Versicherungsmakler
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Telematik-Prinzip bald auch für Hausratversicherungen?

16.02.2017 | Telematik-Prinzip bald auch für Hausratversicherungen?

Seit geraumer Zeit gibt es Versicherungen, die das Verhalten ihrer Kunden digital auswerten, sogenannte Telematik-Tarife. In der Kfz-Versicherung zeichnet ein kleines Gerät das Fahrverhalten auf, das bei entsprechender Vorbildlichkeit zu einem Rabatt im Beitrag führt. Wer dagegen sportliche Aktivitäten nachweist – etwa mittels Fitnesstracker oder einer Bestätigung des Fitnessstudios – kann seine Prämien zur Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherung damit senken. Dieses Prinzip soll nun auch auf Hausratversicherungen übertragen werden, wenn auch zunächst in abgewandelter Form. Ein deutscher Direktversicherer hat mit der Google-Tochter Nest Labs kürzlich einen Kooperationsvertrag geschlossen. Nest Labs produziert selbst lernende Geräte wie Thermometer und Kameras, aber auch Rauchmelder. Wer künftig eine Hausratpolice bei dem Direktversicherer abschließt, kann die intelligenten, per Smartphone steuerbaren Rauchmelder für den halben Preis erwerben – immerhin wird die Wohnung durch ihre Anschaffung ja sicherer. Ein Schnäppchen sind sie allerdings nicht: 119 Euro beträgt der reguläre Preis pro Stück. Ob demnächst Nest-Labs-Geräte auch das Verhalten der Hausbewohner auswerten werden, um Beitragsrabatte zu ermöglichen, steht laut Versichererangaben noch nicht fest. Big-Brother lässt grüßen, daher stehe ich solchen Angeboten eher skeptisch gegenüber! Weitere Infos zur Hausratversicherung gibt es hier Mit freundlichen Grüßen Jochen Reininger
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