Riester-Förderung ab 2018 verbessert
Die Riester-Förderung wird im Form der Grundzulage ab 2018 steigen. Der Bundestag hat beschlossen die Grundzulage von aktuell bis zu EUR 154.- pro Person auf bis zu EUR 175.- pro Person und Jahr zu erhöhen.
Somit steigt die Förderung erstmals seit 10 Jahren. Von dieser Erhöhung profitieren sowohl Bestandsverträge als auch Neuverträge im Riester-Bereich. Durch die erhöhte Grundzulage sinken auch auf der anderen Seite zusätzlich die notwendigen Eigenbeiträge geringfügig, was praktisch einen doppelten Vorteil darstellt.
Zudem wurde einer Forderung nachgegeben die schon sehr lange im Raum stand: In Zukunft wird die Riester-Rente nicht mehr voll auf die Grundsicherung angerechnet. Eine monatliche Rente von bis zu EUR 202.- bleibt dann in der Riester-Rente anrechnungsfrei. Somit ist die Riester-Rente gerade für Geringverdiener oder Menschen mit einer unregelmäßigen Erwerbsbiografie ( Mütter mit langen Erziehungszeiten, teilweise Selbstständige Personen etc.) sehr interessant.
Gerne berate ich Sie zu dem Thema “Riester-Rente” und zeige Ihnen verschiedene Möglichkeiten bei den unterschiedlichsten Anbietern auf. Auch ein ausführlicher Anbieter-Vergleich gehört hier dazu.
Infos zur aktuellen Änderung z.B. auch auf n-tv
Mehr zum Thema Riester gibt es hier!
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Freier Finanz-und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
09104 8265865