Kategorie: Versicherungen

Neue Regionalklasseneinstufung ist da

30.08.2019 | Neue Regionalklasseneinstufung ist da

Der GDV hat die neuen Regionalklasseneinstufungen für die KFZ-Versicherung herausgebracht. Diese sind ein Kriterium für den Preis der KFZ-Versicherungen und spiegeln die Schadenshäufigkeit in den jeweiligen Zulassungsbezirken wieder. Umso höher die Einstufung ist, umso schlechter ist dies. Eine kleiner Überblick über die Zulassungsbezirke in unserer Region. Für folgende Zulassungsbezirke ergeben sich keine Änderungen: Neustadt/Aisch Nürnberg Nürnberger Land Ansbach Stadt Ansbach Land Bamberg Stadt Bamberg Land Erlangen Forchheim Fürth Land Würzburg Stadt Würzburg Land Für folgende Zulassungsbezirke gibt es Verbesserungen: Erlangen-Höchstadt Fürth Stadt (nur Verbesserung bei der Teilkasko) Für Folgende Zulassungsbezirke gibt es Verschlechterungen: Kitzingen Roth Die neuen Regionalklassen für Bayern in der Übersicht: Regionalklassen in Bayern Hier ein allgemeiner Artikel zu der Regionalklasseneinstufung: GDV veröffentlicht neue Regionalklassen Mehr Infos zur KFZ Versicherung gitb es hier: KFZ-Versicherung Mit freundlichen Grüßen Jochen Reininger
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Hausratversicherung

27.08.2019 | Hausratversicherung

Heute möchte ich Ihnen wieder eine Versicherung aus meinem Angebotsuniversum vorstellen. Dieses mal die Hausratversicherung: Die Hausratversicherung schützt sie vor den finanziellen Folgen die an ihrem Inventar, also Ihren Einrichtungsgegenständen, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenständen, Kleidung usw.! Schäden können entstehen durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Zusätzlich können Sie auch noch viele weitere Leistungen mit einschließen und sich z.B. gegen folgende Gegebenheiten absichern: Fahrraddiebstahl Überspannungsschäden Elementarschäden (Überschwemmung, Erdrutsche, Rückstau etc.) Glasschäden und weitere
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Highlight der Woche Nr.1

19.08.2019 | Highlight der Woche Nr.1

In Zukunft möchte ich Sie in regelmäßigen Abständen über das Highlight der Woche informieren. Unter Highlight verstehe ich dabei einen großen Vorteil für meine Kunden. Dies können viele verschiedene Dinge sein. Beginnen möchte ich mit einem Vergleich einer Hausratversicherung: Beim bisherigen Anbieter AachenMünchener haben die Kunden bisher rund 225€ im Jahr für Ihre Hausratversicherung bezahlt. Neu sind es bei der Adam Riese Versicherung (Tochtergesellschaft der Württembergischen) nur noch rund 95€ jährlich. Das macht eine Ersparnis von rund 130€ jährlich! Und das ganze inklusive Elementarschäden, Fahrraddiebstahl, Glasversicherung und bei gleicher Versicherungssumme wie bisher. Auch das Bedingungswerk (Kleingedrucktes) ist auf einem sehr guten Niveau. Mehr zum Thema Hausratversicherung gibt es auch hier! Darüber hinaus haben sich die Kunden auch bei Ihren anderen Verträgen noch viel Geld gespart. Viele Grüße Jochen Reininger Freier Finanz- und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch 09161 6200136 0173 5685814 jochen.reininger@blickwinkel-finanz.de
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Häufigere Brände an Nord- und Ostsee

12.08.2019 | Häufigere Brände an Nord- und Ostsee

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat erstmals die regional zum Teils sehr unterschiedliche Feuergefährdung in Deutschland untersucht. Als Datenbasis dienten Schadensfälle in der Wohngebäudeversicherung, die Feurschäden abdeckt. Wie die Analyse ergab, ist die Brandgefahr in Schleswig-Holstein z.B. mehr als doppelt so hoch wie in Oberbayern. In Zahlen: Zwischen Nord- und Ostsee kommt es 47 Prozent häufiger zu Bränden als im Bundesdurchschnitt, in Oberbayern dagegen 29 Prozent seltener. Ein erhöhtes Brandrisiko gibt es auch in Mecklenburg-Vorpommern (135 Prozent), Lüneburg (132), Bremen (127) und Weser-Ems (125). Im Süden der Republik dagegen werden unterdurchschnittliche Werte verzeichnet, neben Oberbayern stechen hier vor allem Schwaben (74), Mittelfranken (78), Stuttgart und Unterfranken (beide 84) heraus. Etwa alle drei Minuten schlägt Feuer in Deutschland im Schnitt zu, womit sich die Schadensfälle auf rund 200.000 jährlich summieren. Die dadurch verursachten Kosten beliefen sich 2018 auf circa 1,2 Milliarden Euro. Erfasst sind dabei allerdings nur versicherte Fälle. Viele Grüße Jochen Reininger Plärrer 3 91413 Neustadt/Aisch
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Privathaftpflichtversicherung

05.08.2019 | Privathaftpflichtversicherung

Im wöchentlichen Takt möchte ich auf mein vielfältiges Angebot aufmerksam machen. Heute eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt: Die Privathaftpflichtversicherung. Die Haftpflichtversicherung sichert Sie vor den finanziellen Folgen eines Personen- , Sach- oder Vermögensschaden ab. So kann Sie unter Umständen Ihren finanziellen Ruin verhindern... Mehr Infos hier! Mit freundlichen Grüßen Jochen Reininger Finanz- und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
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Berufsunfähigkeitspolicen im Test

08.07.2019 | Berufsunfähigkeitspolicen im Test

Die Stiftung Warentest hat Berufsunfähigkeitspolicen unter die Lupe genommen. Dabei hat die Stiftung im Juni eine Bewertung von 59 am deutschen Markt angebotenen Tarif veröffentlicht. Das Ergebnis präsentiert sich wie folgt: Ein einziges Angebot wurde nur mit der Note "befriedigend" bewertet. Alle anderen 58 Tarifwerke erhiehlten ein "gut" oder "sehr gut". Darin spiegelt sich die hohe Qualität der Tarife wieder. Das liegt auch daran, dass sich die Versicherer in Sachen "Kleingedrucktes" immer mehr verbessert haben und sich mit guten Leistungen gegenseitig überboten haben. So wurden die Policen immer kundenfreundlicher. Und auch für Arbeitnehmer die keine Berufsunfähigkeitspolicen mehr erhalten, gibt es Alternativen am Markt: Grundfähigkeitsversicherungen, Schwere-Krankheiten-Versicherung, Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder auch Multi-Risk-Tarife. Da die private Absicherung der Arbeitskraft zu den wichtigsten Abischerungen überhaupt zählt, ist die positive Entwicklung in den Bedingungswerek, sehr gut für Sie als Kunde. Den eine Berufsunfähigkeit tritt statistisch etwa bei jeden vierten Arbeitnehmer ein. Ob Rückenbeschwerden, schwere Krankheiten oder psychische Erkrankungen. Die psychischen Ursachen nehmen mittlerweile den Spitzenplatz bei der Ursachen einer Berufsunfähigkeit ein. Damit man nicht ein Leben auf Sozialhilfeniveau führen muss, ist daher eine Absicherung in diesem Bereich absolut notwendig. Ich helfe Ihnen hier gerne zur allen Themen weiter. Mehr zum Thema auch hier! Mit freundlichen Grüßen Jochen Reininger Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
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Darf der Fahrzeugschein im Auto bleiben?

02.07.2019 | Darf der Fahrzeugschein im Auto bleiben?

Darf der Fahrzeugschein im Auto bleiben? Diese Frage wird immer wieder gestellt, nachdem einer Kaskoversicherten im Dezember 2010 das Auto gestohlen worden war, weigerte sich der Versicherer den Schaden zu bezahlen. Begründung: Der Fahrzeugschein habe im Handschuhfach gelegen, was eine Gefahrerhöhung bedeutet habe. Damit wollte sich die Geschädigte nicht abfinden, sie zog vor Gericht. Nach einem langen Weg durch die Instanzen sprach das Oberlandesgericht (OLG) Dresden kürzlich abschließend Recht: In diesem Fall stellt es keine grobe Fahrlässigkeit oder Gefahrerhöhung dar, den Fahrzeugschein im Auto zu belassen. Denn im Handschuhfach war dieser für potenzielle Langfinger nicht sichtbar; bei einer Deponierung hinter der Windschutzscheibe sähe es also demnach anders aus. In die gleiche Richtung gingen zuvor schon die OLGs Oldenburg und Hamm, die den Anspruch auf Versicherungsschutz nicht dadurch verwirkt sahen, dass der Fahrzeugschein nicht mitgenommen wird. Das OLG Celle hingegen gab 2007 einem Versicherer recht, der sich auf Leistungsfreiheit wegen der geänderterten Gefahrenlage berief. Fazit: Auf der sicheren Seite ist man, wenn man den Fahrzeugschein mit sich führt und nicht im Auto belässt. Mit freundlichen Grüßen Jochen Reininger Freier Finanz- und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
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Diskussion um Verkauf von Lebensversicherungs-Beständen neu aufgeflammt

11.06.2019 | Diskussion um Verkauf von Lebensversicherungs-Beständen neu aufgeflammt

In der andauernden Niedrigzinsphase fällt es vielen Lebensversicherern schwer, die in früheren Zeiten zugesagte Verzinsung zu erwirtschaften. Für einige der Anbieter lautet ein Ausweg: „Run-off“, also der Verkauf riesiger Versicherungsbestände an sogenannte Abwickler. Obwohl die vertraglich fixierten Ansprüche der Versicherten dabei geschützt sind, verunsichern solche Bestandsverkäufe viele Kunden. Aktueller Fall: die Veräußerung von rund vier Millionen Policen der Generali an den Abwickler Viridium. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat nun mit einem Forderungspapier reagiert, das im Wesentlichen fünf Kriterien für eine faire – das Verbrauchervertrauen erhaltende – Abwicklung formuliert: Bei einer Einstellung des Neugeschäfts sollten Versicherer ihre Kunden zeitnah gründlich informieren. Bei einem geplanten Bestandsverkauf sollte ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt werden. Wechselt ein Run-off-Versicherer den Besitzer, sollten die an die Muttergesellschaft abgeführten Gewinne ohne Zeitbegrenzung für die Nachhaftung bereitgehalten werden. In den veräußerten Versicherungsbeständen sollte für eine Übergangszeit (5 bis 10 Jahre) eine Interessenvertretung der Kunden installiert werden. Mindestens 90 Prozent der Kostenüberschüsse sollten den Versicherten zugutekommen.
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Bundeskartellamt prüft Vergleichsportale kritisch

27.05.2019 | Bundeskartellamt prüft Vergleichsportale kritisch

Die Bechwerden über zweifelhafte Geschäftspraktiken bei Online-Vergleichsportalen sind so alt wie diese selbst. Das Bundeskartellamt hat deshalb 36 führende Portale auf Verstöße gegen das Verbraucherrecht hin untersucht. Nun legten die Beamten ihren Abschlussbericht vor. Darin benennen sie zahlreiche Defizite, die auch den Versicherungsvergleich betreffen. Wie an dieser Stelle *1 bereits berichtet, herrschen oftmals Intransparenz und Unvollständigkeit. So werden auf einigen Portalen kaum mehr als die Hälfte der Anbieter in den Sparten Haftpflicht- und Hausratversicherung gelistet. Zudem wird den Nutzern oft nicht ausreichend verdeutlicht, woher die Daten für den Vergleich stammen und welche Kooperationen das Vergleichsunternehmen überhaupt unterhält. Das Bundeskartellamt hält daher regulatorische Änderungen für nötig und fordert den Gesetzgeber auf, diese nun einzuleiten. Dass sich damit die vorherrschenden Mängel effektiv beseitigen ließen, glauben die Beamten jedoch nicht. Daher wünschen sie sich, dass die dauerhafte Aufsicht über die Portale auf das Kartellamt übertragen wird. Eine solche Ausweitung der Eingriffsbefugnisse sei eine „gezielte und wirksame Ergänzung der privaten Verbraucherrechtsdurchsetzung“. *1 Online-Vergleichsportale nicht immmer das "Gelbe vom Ei" Einen transparenten Vergleich mit einer breiten Auswahl an Versicherern erhalten Sie bei mir! Mit freundlichen Grüßen Jochen Reininger Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt an der Aisch
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