Neue Kündigungswelle bei Bausparern

27.04.2017
Dass Bausparkassen an den in früheren Hochzinszeiten abgeschlossenen Verträgen keine große Freude mehr haben, ist allgemein bekannt. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshof, hat sich die Praxis, nach Ablauf von zehn Jahren nach Zuteilungsreife, alte Bausparer zu kündigen durchgesetzt.. Das gleiche Schicksal könnte nun jedoch auch jüngeren Bausparverträgen bevorstehen.
 
Wie das „Handelsblatt“ berichtet, hat die erste deutsche Bausparkasse angekündigt, sich mit einem juristischen Kniff von jüngeren, aber immer noch vergleichsweise hochverzinsten Verträgen trennen zu wollen. Dazu will sie sich auf eine „Störung der Geschäftsgrundlage“ berufen, die durch die Zinspolitik eingetreten sei. Paragraf 313 BGB sieht vor, dass ein Vertrag gekündigt werden kann, wenn sich dessen Grundlagen in bei Abschluss unvorhersehbarer Weise geändert haben. Ob dieser juristische Winkelzug gerichtlich Bestand hat und somit eine erneute Kündigungswelle droht, bleibt abzuwarten. Es bleibt zu hoffen, dass es den Bausparkassen nicht zu einfach gemacht wird, sich aus diesen Verträgen davonzustehlen

Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Freier Finanz-und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch (NEA)

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