Eine aktuelle Untersuchung zeigt, dass die deutschen Versicherer trotz widriger Umstände – Stichwort Niedrigzinsphase – ihre Eigenmittelausstattung (Solvabilität) zum Teil deutlich ausbauen konnten. Vor allem die Lebensversicherer ächzen jedoch weiterhin unter dem Zinstief. 21 von 54 untersuchten Lebensversicherern konnten zwar ihr Eigenkapital aufstocken, doch im Schnitt sank die Solvabilitätsquote der Branche zwischen 2014 und 2015 um 2 Prozent auf 161,7 Prozent – ein immer noch üppiges Polster.
Noch bessere Durchschnittszahlen liefern die Krankenversicherer, die mit 249,7 Prozent rund zweieinhalbmal so viel Eigenkapital vorhalten wie von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorgeschrieben. Rund die Hälfte (14 von 29) von ihnen konnte ihre Solvabilität steigern. Auch die getrennt betrachteten Versicherungskonzerne kommen mit 219,9 Prozent auf eine hohe Durchschnittsquote.
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Wer heute ein hochwertiges technisches Gerät kauft, bekommt häufig auch eine sogenannte Garantieversicherung angeboten, vor allem in Elektronikmärkten. Die Policen erstatten in der Regel Reparaturkosten für technische Defekte, die nach Ablauf der zweijährigen gesetzlichen Gewährleistungsfrist auftreten, und umfassen in manchen Fällen auch einen Diebstahlschutz.
Eine Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) zeigt nun: Lediglich jeder siebte Kunde wird darüber aufgeklärt, was die angebotene Versicherung eigentlich genau für Leistungen erbringt. Häufig findet sich beispielsweise eine lange Reihe von Ausschlüssen in den Bedingungen, die aber nicht kommuniziert werden. Damit sind böse Überraschungen im Leistungsfall vorprogrammiert. Auch ein Preisvergleich findet nicht statt, so dass den Kunden nicht klar wird, wie teuer die Policen normalerweise sind. Im Gegensatz zu Versicherungsvermittlern verfügen die Elektronikverkäufer zudem in der Regel nicht über eine Berufshaftpflichtversicherung, die bei einer Falschberatung einspringen würde.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch (NEA)
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Es gibt eine Vielzahl von Versicherungstarifen auf dem Markt, die bei Beschädigung oder Verlust des Smartphones eine Zahlung leisten.
Man sollte jedoch genau hinschauen, denn oftmals finden sich zahlreiche Ausschlüsse in den Bedingungen, die das Preis-Leistungs-Verhältnis dann fraglich erscheinen lassen. Diesbezüglich gibt es riesige Unterschiede zwischen den Anbietern. So enthalten beispielsweise manche Tarife eine Nachtzeitklausel (wie oft auch Fahrradversicherungen), der zufolge zwischen 22 und 6 Uhr gestohlene Handys nicht erstattet werden. Überdies schließen manche Versicherer einfachen Taschendiebstahl aus, obwohl die meisten Handy-Diebe genau nach dieser Methode vorgehen. Viele Verträge verlängern sich auch automatisch, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden.
Insgesamt lohnt sich eine Handyversicherung in aller Regel nur für hochwertige Geräte – schon allein, weil gemeinhin nicht der Neuwert, sondern nur der Zeitwert erstattet wird, also der beim Schadenseintritt aktuelle Wert.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Freier Finanz-und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
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Schon seit Jahren tobt der Streit darüber, ob Autofahrer mit den sogenannten Dashcam-Kameras hinter der Windschutzscheibe ihre Fahrten aufzeichnen dürfen und ob die dabei entstandenen Aufnahmen vor Gericht zulässig sind. Mehr und mehr Verkehrsteilnehmer sichern sich mit der – mittlerweile sehr günstig erhältlichen – Technik für den Fall ab, dass sie gegenüber Versicherern und Behörden einmal einen Unfallhergang nachweisen müssen.
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat nun den „Hobbyfilmern“ den Rücken gestärkt: Zwar griffen diese in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der ungefragt aufgezeichneten Verkehrsteilnehmer ein; die Verfolgung schwerer Verkehrsverstöße sei jedoch höherrangig. Ein Beweisverwertungsverbot wird damit zumindest für Straf- und Bußgeldverfahren ausgeschlossen. Im zivilrechtlichen Bereich schwelt der Streit indes weiter, die Gerichte urteilen nicht einheitlich.
Dashcam-Kritiker wie der Deutsche Anwaltverein sehen in den anlasslosen Videoaufzeichnungen einen Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht und das Recht am eigenen Bild.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Freier Finanz- und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
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Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn auch Sie gut versichert sein wollen, dann stehe ich Ihnen gerne für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung. Profitieren auch Sie von der sehr breiten Auswahl an Versicherungsanbietern, die ich ihnen offerieren kann.
Egal ob es um die KFZ-Versicherung, Hausrat, Rechtsschutz, Wohngebäudeversicherung, Altersvorsorge, Berufsunfähigkeitsversicherung usw. geht.
Vereinbaren sie noch heute Ihren Termin und sparen Sie so bares Geld.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
09161 6200136 oder 0173 5685814
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Sie haben private Verbindlichkeiten und möchten diese optimieren?? Gerne stehe ich Ihnen dabei zur Seite und helfen ihnen so bares Geld zu sparen!
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Freier Finanz- und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
Telefon 09161 6200136
e-Mail: jochen.reininger@blickwinkel-finanz.de
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Dass es mit der Rente im Alter knapp werden könnte, ist mittlererweilen fast allen Deutschen bewusst. Ab 2030 wird das Rentenniveau nach jetzigem Stand bei nur noch 43 Prozent des letzten Nettoeinkommens liegen. Doch wie viel Geld dann tatsächlich benötigt wird – und wie demnach die individuelle Rentenlücke ausfällt –, vermag die Mehrheit der berufstätigen Bevölkerung kaum einzuschätzen.
Nach den Erfahrungen von Finanzplanungsexperten neigen sehr viele Menschen dazu, ihre Ausgaben sehr zu unterschätzen. Das gilt etwa für den Bereich Gesundheit, der im Alter tendenziell teurer wird. Aber auch Immobilienbesitzer machen sich häufig ein falsches Bild der Instandhaltungskosten – ein Eigenheim erfordert laufend Investitionen, die sich in der Summe nach verschiedenen Berechnungen einer Standardmiete sehr annähern können. Hinzu kommt die Inflation, die über die Jahrzehnte die Kaufkraft einer fixen Geldsumme deutlich verringert. Wer neben den Grundbedürfnissen auch Extras wie Urlaube, Kino- oder Restaurantbesuche genießen will, tut daher gut daran, mit Weitsicht und professioneller Unterstützung seinen Ruhestand zu planen.
Mehr zum Thema Altersvorsorge hier
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reinigner
Freier Finanz- und Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch
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Wer ein hochwertiges technisches Gerät kauft, bekommt häufig auch eine sogenannte Garantieversicherung angeboten, vor allem in den großen Elektronikmärkten. Die Policen erstatten in der Regel Reparaturkosten für technische Defekte, die nach Ablauf der zweijährigen gesetzlichen Gewährleistungsfrist auftreten, und umfassen in manchen Fällen auch einen Diebstahlschutz.
Eine Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) zeigt nun: Lediglich jeder siebte Kunde wird darüber aufgeklärt, was die angebotene Versicherung überhaupt genau leistet. Häufig findet sich beispielsweise eine sehr lange Reihe von Ausschlüssen in den Bedingungen, die aber nicht kommuniziert werden. Damit sind böse Überraschungen im Leistungsfall praktisch schon vorprogrammiert. Auch ein Preisvergleich findet meist nicht statt, so dass dem Kunden nicht klar wird, wie teuer die Policen üblicherweise sind. Im Gegensatz zu Versicherungsvermittlern verfügen die Elektronikverkäufer zudem in der Regel nicht über eine Berufshaftpflichtversicherung, die bei einer Falschberatung einspringen würde.
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Liebe Kunden,
ich befinde mich vom 26.05. bis einschließlich 06.06. im Urlaub. In dringenden Fällen können Sie mich gerne auf dem Handy unter 0173 5685814 anrufen.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch und Umgebung
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