Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Sehr geehrte Damen und Herren,
viele haben sich schon mal Gedanken gemacht, war wäre wenn:
Ich im Krankenhaus liege und nicht mehr aus dem Koma aufwachen würde…wer darf die Geräte abschalten lassen?
Ich im Krankenhaus liege und das Sterben nicht mehr verhindert werden kann, aber durch medizinische Möglichkeiten in die Länge gezogen wird…kann man das verhindern?
Wer kümmert sich um meine Angelegenheiten, falls ich dazu geistig oder körperlich nicht mehr in der Lage bin??
Alle diese Themen und noch viel mehr kann man nun auch über mich regeln:
Patientenverfügung
Vorsorgevollmacht
Betreuungsverfügung
Schweigepflichtentbindung
usw.
Ich habe dies vor kurzen für mich rechtsverbindlich geregelt und dies gibt ein gutes Gefühl.
Gerne dürfen Sie mich auch zu diesen Themen kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Reininger
Versicherungsmakler im Landkreis Neustadt/Aisch und Umgebung